Parlamente müssen in Entscheidungsfindung eingebunden werden
Angesichts des dramatischen Anstiegs von Corona-Infektionen und des drohenden Kollapses des Gesundheitswesens haben Bundesregierung und Länder einen zweiten Lockdown beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass alle Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben, ungeachtet dessen, ob sie ein funktionierendes Hygienekonzept haben. Nur Lieferungen und Abholungen von Speisen für den Verzehr zu Hause sind noch erlaubt. FDP-Landtagskandidat Prof. Dr. Thorsten Krings kritisiert diesen Beschluss auf zwei Ebenen. Zum einen ist dessen Zustandekommen undemokratisch, weil es sich hier um Entscheidungen der Exekutive handelt. Gerade bei derart weitreichenden Eingriffen in Freiheitsrechte müssen die Parlamente eingebunden werden. Zum anderen ist der pauschale Lockdown für die Gastronomie in der Sache unangemessen, zumal der Handel bei entsprechenden Hygienekonzepten geöffnet bleiben darf. Es trifft auch nicht den Kern des Problems, denn laut Robert-Koch-Institut sind Feiern im privaten Umfeld der größte Pandemietreiber. Ebenso ist der Anstieg der Infektionen darauf zurückzuführen, dass bestehende Regeln nicht eingehalten wurden und dies zu wenig kontrolliert und sanktioniert wurde. Es handelt sich also zum großen Teil um ein Vollzugsdefizit, nicht um ein Regelungsdefizit.
Gastronomiebetriebe mit einem Hygienekonzept müssen nicht zwangsläufig geschlossen werden. Gleiches gilt z.B. für Museen. Insgesamt sind die beschlossenen Maßnahmen zu wenig differenziert und richten gesellschaftlich einen unverhältnismäßig großen Schaden an. Den beschlossenen Maßnahmen liegt keine genaue Analyse über das Infektionsgeschehen zu Grunde. Vor allem aber kritisiert die FDP das dauerhafte Umgehen der Parlamente als undemokratisch und intransparent.
Der liberale Landtagskandidat erklärt dazu: „Es kann nicht angehen, dass unser Rechtsstaat hier ausgehebelt wird. Die gewählten Parlamente müssen in den Entscheidungsfindungsprozess eingebunden werden. Das Durchregieren darf auf keinen Fall zur neuen Normalität werden, besonders dann nicht, wenn Politiker Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung in Frage stellen.“ Von der Landesregierung von Baden-Württemberg fordert Krings vor allem klare Konzepte, wie das Recht auf Bildung sichergestellt werden kann. Es fehlt nach wie vor die technische Infrastruktur, um Online-Unterricht zu gewährleisten, es gibt keine konkreten Pläne zur Verkleinerung des Klassenteilers, um das Infektionsrisiko zu senken, und es wurden keine Filteranlagen angeschafft. Dies ist umso unverständlicher, da eine zweite Welle sich bereits im Sommer angekündigt hat. Gerade im Bildungsbereich zeigt sich die totale Hilflosigkeit der Landesregierung im Umgang mit der Corona-Krise.